1. Geltungsbereich der AGB
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der CARE4FUR Mobile Tierbetreuung – nachfolgend Tierbetreuer genannt – mit seinem Vertragspartner – nachfolgend Tierhalter -genannt . Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Sollen konkrete, abweichende Vereinbarungen im Einzelfall gelten, dann müssen diese vor Auftragserteilung von CARE4FUR – Mobile Tierbetreuung bestätigt werden.
2. Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Für die
Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen Belange trägt der Tierbetreuer selbst Sorge und stellt den Tierhalter von eventuellen Verpflichtungen frei. Es steht dem Tierbetreuer frei, auch für andere Tierhalter tätig zu werden.
3. Pflichten des Tierbetreuers
Für den vereinbarten Zeitraum wird der Tierbetreuer das Tier des Tierhalters qualifiziert versorgen und verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des vorgefundenen Zustands zu achten.
Der Tierbetreuer verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln sowie auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten.
4. Pflichten seitens des Tierhalters
- Der Tierhalter stellt die für die Betreuung der Tiere notwendigen Materialien wie Futter, Katzenstreu, Medikamente etc. in ausreichender Menge zur Verfügung. Ebenso sind, je nach Bedarf, Putzutensilien etc. vom Tierhalter zur Verfügung zu stellen. Sollte der Tierbetreuer fehlendes Futter, Streu etc. selbst nachkaufen müssen, so fällt eine einmalige Servicepauschale in Höhe von €20 an.
- Die Übergabe der Schlüssel für das zu betreuende Objekt erfolgt persönlich im Rahmen des Kennenlerngespräches oder nach Vereinbarung durch Abholung durch den Tierbetreuer. Die Schlüssel werden nach Betreuungsende, je nach Vereinbarung, in der Wohnung gelassen, in den Briefkasten gelegt oder persönlich vorbei gebracht. Der Tierbetreuer haftet nicht für vermisste Schlüssel nach Hinterlassen dieser in der Wohnung/Übergabe in den Briefkasten
- Der Tierhalter verpflichtet sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen und eine Kontaktperson vor Ort anzugeben, die im Notfall benachrichtigt werden soll.
- Der Tierhalter stellt sicher, dass für alle Tiere ansteckende Krankheiten und Parasitenbefall ausgeschlossen sind. Der Impfpass und die Transportboxen für Katzen müssen sichtbar bereit liegen.
- Der Tierhalter stellt Medikamente, die vom Tierbetreuer verabreicht werden sollen, in ausreichender Menge zur Verfügung. Er hinterlässt für Notfälle die Adresse des behandelnden Tierarztes und trägt die Kosten für Tierarztrechnung, Medikamente, Fahrtkosten etc.
- Der Tierbetreuer haftet nicht für vermisste Freigänger-Katzen oder andere entlaufene Haustiere, solange die Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde.
5. Leistungszeitraum und Kündigung
Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Zeitraum. Sofern außerordentliche Gründe vorliegen, kann die Vereinbarung durch den Tierbetreuer fristlos gekündigt werden. Außerordentliche Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen können, sowie falsche Angaben zum Gesundheitszustand und Pflegeaufwand der Tiere. Rücktrittsrecht des Tierhalters: Sollte ein vereinbarter Betreuungstermin aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, ist der Tierbetreuer unverzüglich zu verständigen.
Bei Rücktritt oder Stornierung der Buchung gelten folgende Stornierungsgebühren (Ausfallentschädigung):
- Bis 8 Tage vor Betreuungsbeginn: Kostenfrei
- 7 bis 5 Tage vor Betreuungsbeginn: 25% des Gesamtpreises
- 4 bis 2 Tage vor Betreuungsbeginn: 50% des Gesamtpreises
- Bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn: 75% des Gesamtpreises
- Ab 24 Std. vor Betreuungsbeginn/Nichtantritt durch den Kunden ohne Absage sowie bereits laufende Betreuungen, die verkürzt werden: 100% des Gesamtpreises
Die Stornierung muss in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgen. Die Stornierungskosten werden mit der Anzahlung verrechnet und sind mit Ablauf der eigentlichen Betreuungszeit fällig.
Von der Stornierung ausgenommen ist der Todesfall des Tieres.
6. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Betreuungs-Dienstleistungen. Die aktuelle Preisliste liegt dem Tierhalter vor Vertragsschluss in Papierform oder digital vor und kann ab 1. Dezember 2023 zusätzlich auf der Homepage von CARE4FUR – Mobile Tierbetreuung eingesehen werden.
Das voraussichtliche Betreuungsentgelt ist vom Tierhalter vorab mit einer Anzahlung von 50% bis spätestens 48 Stunden vor Betreuungsbeginn in bar zu entrichten oder auf das Bankkonto beim Auftragnehmer eingehend zu überweisen.
Nach Absprache kann dieser Betrag auch in Bar zum Betreuungsbeginn dem Auftragnehmer übergeben bzw. am Einsatzort hinterlegt werden.
Bei nicht fristgerechter Zahlung wird eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 in Rechnung gestellt.
Nur mit der Variante „Überweisung“ ist es dem Tierhalter möglich, die Rechnung beim Finanzamt steuerlich geltend zu machen. Am Ende der Betreuungszeit erhält der Tierhalter eine Rechnung über das tatsächliche Betreuungsentgelt. Geleistete Vorauszahlungen werden entsprechend angerechnet. Ein eventuell vorhandener Restbetrag ist vom Tierhalter sofort netto in bar oder per Überweisung zu bezahlen.
Sollten Mehrkosten anfallen (bspw. aus der Tierpflege oder durch Verlängerung) sind diese gemäß den bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen. Dies gilt besonders auch für alle Kosten, die in Verbindung mit einer tierärztlichen Versorgung anfallen.
Gemäß der Kleinunternehmer-Regelung (§19 Abs. 1 UStG) wird bei den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
7. Haftung
- Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach §833 (Tierhaltergefährdungshaftung). Die Halter der Tiere, die die Angebote und Leistungen des Tierbetreuers nutzen, haften für alle von sich / von ihrem Tier verursachten Schäden.
- Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko
- Der Tierbetreuer übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweils zu betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.
- Für Spielzeug und Zubehör des Tieres wird seitens der Betreuungsperson keine Haftung übernommen.
- Der Tierbetreuer ist von sämtlichen mit dem Betreuungstier in Verbindung stehenden Ansprüchen Dritter seitens des Tierhalters freizustellen. Trotz größter Sorgfalt kann das Risiko eines Entlaufens oder einer Erkrankung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Haftung seitens der Betreuungsperson besteht jedoch nicht.
- Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen der TierpflegeAGB, die ausdrücklich Bestandteil dieses Vertrages sind.
- Sollte sich der Tierhalter am Ende der vereinbarten Betreuungszeit nicht melden, so wird der Tierbetreuer automatisch damit beauftragt, das Tier bis zur Rückkehr, maximal jedoch 7 Tage, weiter zu pflegen. Ab diesem Tag gilt ein 1 1⁄2-facher Betreuungssatz. Sollte nach der Karenzzeit von sieben Tagen der Tierhalter nicht zurückgekehrt sein, so ist die Betreuungsperson berechtigt, das Betreuungstier an ein Tierheim zu übergeben.
- Der Tierbesitzer sichert zu, dass sein Hund im Hunderegister ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.
8. Notfall/Tierarzt
Sollte während der Betreuungszeit ein Notfall auftreten und das Betreuungstier muss zum Tierarzt, wird der Tierhalter unverzüglich darüber informiert. Muss das Tier durch den Tierbetreuer zum Tierarzt gebracht werden, so müssen sämtliche Fahr- und vom Tierarzt entstandenen Kosten vom Tierhalter übernommen werden. Muss der Tiernotruf gewählt werden, so muss jeglicher anfallender Betrag, der von der Tierrettung noch vor Ort dem anwesenden Tierbetreuer abgebucht wird, vom Tierbesitzer rückwirkend dem Tierbetreuer erstattet werden. Zudem fällt eine einmalige Servicepauschale von 25 € für den zusätzlichen Aufwand an.
9. Vertraulichkeit, Sorgfalt
- Die Betreuungsperson verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Tierbesitzer auf Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Still- schweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
- Der Tierbesitzer erklärt sich mit der Aufnahme und (elektronischen) Speicherung der in diesem Vertrag und ggf. in der Zusatzvereinbarung erhobenen Daten einverstanden. Die Daten dürfen im Rahmen der Ver- tragsabwicklung bspw. im Krankheitsfall an den Tierarzt weitergegeben werden.
10. Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Der Tierhalter ist damit einverstanden, dass der Tierbetreuer seine personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten darf. Die Daten dürfen nicht an dritte Personen weitergegeben werden, und sind auf Aufforderung unverzüglich zu löschen.
11. Sonstige Bestimmungen
Fotos und Videos von Kleintieren
Auf Wunsch werden dem Tierhalter regelmäßig Fotos und Videos des betreuten Tieres per WhatsApp zugesandt. Diese Fotos werden teilweise im Internet für die Website oder Social Media Kanäle für Marketingzwecke und Kundengenerierung verwendet. Hierbei wird lediglich der Name des Tieres angegeben. Falls Fotos oder Tiernamen nicht verwendet werden dürfen, muss dies vor der Buchung mitgeteilt werden.
Videoüberwachung
Der Tierbetreuer muss vorher darüber in Kenntnis gesetzt werden, falls während der Tierbetreuung in den Räumen des Tierhalters eine Videoüberwachung stattfindet. Die Aufzeichnungen der Tierbetreuung dürfen nicht veröffentlicht werden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Kunden / Tierhalters bzw. der Aufenthaltsort des Tieres. Gerichtsstand für beide Parteien das Amtsgericht München
Stand: 01.12.2023